Sprechstunden
Im Rahmen eines Erstgespräches von 50 Minuten haben Sie die Möglichkeit mir Ihr Anliegen in Ruhe zu schildern und ich werde Sie zu Ihren aktuellen Beschwerden befragen. Anschließend werde ich Ihnen eine Einschätzung geben können, ob die Verhaltenstherapie die richtige Behandlungsmethode für Sie darstellt. Die Sprechstunde muss im Vorfeld telefonisch oder schriftlich vereinbart werden. Sie wird lediglich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Niedergelassene Psychotherapeuten sind gesetzlich dazu verpflichtet Sprechstunden anzubieten, selbst wenn gegenwärtig keine freien Plätze angeboten werden können. Sofern eine Psychotherapie Ihnen helfen kann, gebe ich Ihnen eine schriftliche Bestätigung ihres Bedarfs, sodass Sie sich neben meiner Warteliste auch direkt auf die Warteliste anderer Therapeuten aufnehmen lassen können.